Arbeitnehmerschutzvorschriften

business_dream - 12. März 2011 um 00:11
Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 - 12. März 2011 um 00:11
Guten Tag. Ich habe einen Arbeitnehmer abgemahnt. Er hat aber schon wieder gegen Arbeitsvorschriften verstoßen. Kann ich ihn nur kündigen oder stehen dem irgend welche Arbeitnehmerschutzvorschriften entgegen? Vielen Dank.

1 Antwort

Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 23
12. März 2011 um 00:11
Hallo..Sie können dem Arbeitnehmer kündigen, sofern die kündigung "sozial gerechtfertigt" ist (§ 1 KSchG). Es wird dazu verlangt, dass die Abmahnung im selben Bereich (z.B: Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften) erteilt wurde, wie jetzt auch der neuerliche Vorfall, weshalb Sie kündigen möchten. Wenn Sie abgemahnt haben, weil er mehrfach zu spät gekommen ist, jetzt aber kündigen wollen, weil er eine Sicherheitsvorschrift außer Acht gelassen hat, dann wird das wohl nicht durchgehen.