das kommt ein ganz klein bisschen darauf an wer heiratet. wenn z.b. ihr vater als möglicher erblasser heiratet, dann kann es sein, dass der frau im falle des versterbens ihres vaters eine vorerbschaft eingeräumt wird
dann würden sie das geld vermutlich erst später erhalten können
aber in anderen fällen kann dies auch andere auswirkungen haben