* Steuerpflichtige, die andere Einkunftsarten als Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit erzielen und deren Einkünfte 410 Euro übersteigen,
* Steuerpflichtige, die Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit von mehreren Arbeitgebern erzielen,
* Steuerpflichtige, die eine Änderung ihrer persönlichen Situation während des Veranlagungszeitraums erlebt haben.