Kellerräume

t.wein - 14. März 2011 um 17:10
 Saxopohon - 14. März 2011 um 17:11
Guten Tag,

ich habe eine Wohnung in einem Neubauprojekt gekauft. Mittlerweile ist die Fertigstellung erfolgt und ich habe die Wohnung bezogen.

Der Keller ist jedoch nur 10m² groß und nicht 12,3m² wie es versprochen wurde.

Erwächst mir daraus ein Rücktrittsrecht ? Ich möchte die Wohnung nämlich nicht mehr.

1 Antwort

Guten Abend,

ein Rücktrittsrecht wäre wohl sehr unbillig, wegen 2 m². Sie können den Kaufpreis vielleicht ein ganz klein wenig mindern. Aber sonst sehe ich keine Möglichkeit.