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Kellerräume
t.wein
- 14. März 2011 um 17:10
Saxopohon -
14. März 2011 um 17:11
Guten Tag,
ich habe eine Wohnung in einem Neubauprojekt gekauft. Mittlerweile ist die Fertigstellung erfolgt und ich habe die Wohnung bezogen.
Der Keller ist jedoch nur 10m² groß und nicht 12,3m² wie es versprochen wurde.
Erwächst mir daraus ein Rücktrittsrecht ? Ich möchte die Wohnung nämlich nicht mehr.
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1 Antwort
Antwort 1 / 1
Saxopohon
14. März 2011 um 17:11
Guten Abend,
ein Rücktrittsrecht wäre wohl sehr unbillig, wegen 2 m². Sie können den Kaufpreis vielleicht ein ganz klein wenig mindern. Aber sonst sehe ich keine Möglichkeit.
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