ich habe bei einem Meeting einen sehr alten und wertvollen diplomat-füller von meinem vater verloren. es ist ein erbstück und bedeutet mir nicht nur finanziell viel.
heute habe ich einen anderen geschäftspartner gesehen (war in einem anderen meerting), der mit genau so einem füller schreibt.
das wäre schon ein extremer zufall, da der füller fast 100 jahre alt ist!
nach § 853 BGB gilt die Eigentumsvermutung für den derzeitigen Besitzer.
Das heißt, dass du beweisen musst, dass es sich um eine Fundsache handelt und der Füller eigentlich dir gehört, d.h. , dass du der Eigentümer bist!
bei einem so seltenen und alten erbstück sollte dies aber kein problem sein.
alles gute.