Das Gesetz (§ 1356 Absatz 2 BGB) bestimmt, dass beide Ehegatten das Recht haben, erwerbstätig zu sein.
Dabei regeln beide Ehegatten die Haushaltsführung durch gemeinsame Absprachen. Bei solchen Absprachen sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt: Entweder bleibt ein Ehegatte zu Hause und führt den Haushalt, während der andere arbeiten geht oder beide Ehegatten arbeiten jeweils halbtags und teilen sich die Arbeit des Haushalts oder es wird eine andere praktikable Lösung gefunden.