Das Nichtbezahlen der GEZ-Gebühren stellt keine eigene Straftat dar. Das bedeutet, daß man wegen der Nichtbezahlung von GEZ-Gebühren grundsätzlich nicht ins Gefängnis kommen kann.
Allerdings kann man zur Zahlung eines Bußgeldes verpflichtet werden, denn das rechtswidrige Nichtentrichten der GEZ-Gebühren ist eine Ordnungswidrigkeit.