ich habe eine Nachfrage zu einer gestern gestellten Frage. Wenn ich ein Grundstück (ohne Haus) an einen Minderjährigen verschenken möchte, ginge denn das?
Was hat es mit dem "rechtlich vorteilhaft" auf sich?
"nur rechtlich vorteilhaft" ist ein passus aus dem minderjährigenrecht des bgb
dies bedeutet, dass minderjährige keine verträge eingehen dürfen, die nicht nur rechtlich vorteilhaft sind. dies ist dann auslegungssache des gerichts. es kommt dabei nicht nur auf den wirtschaftlichen vorteil an!
mit einem grundstück ohne haus sind zwar auch pflichten (z.b. steuern) verbunden, aber, hier könnte man viel eher annehmen, dass dieses geschäft nur rechtlich vorteilhaft wird, weil eigentum übergeht, das nahezu keine verpflichtungen mit sich bringt.