ich hatte eine feste mündlich Zusage von einem Ehepaar, dass Sie mein Haus abkaufen. Daraufhin habe ich bereits einen notariellen Kaufvertrag mit den Leuten gemacht von denen ich mein nächstes Haus erwerben werde.
Jetzt meint dieses Ehepaar aber noch abspringen zu können. Wie kann ich Sie rechtlich an dieser Vereinbarung festhalten?
da muss ich Sie leider enttäuschen. Ein Kaufvertrag über ein Grundstück / Haus bedarf der notariellen Beurkundung. Das mündliche Kaufversprechen entspricht nicht der geforderten Form und ist somit nur heiße Luft.
Das Ehepaar ist an sein Kaufversprechen nicht rechtlich gebunde