KeNjeo
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24. März 2011 um 23:19
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 2012
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24. März 2011 um 23:19
ich habe bei einer von diesen dauerwerbesendungen angerufen und habe etwas bestellt.ist das jetzt ein vertrag, den ich mit denen geschlossen habe?ich meine, das war doch nur so locker am telefon
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 20129 24. März 2011 um 23:19
Guten Abend. Vertäge unterliegen grundsätzliche keiner bestimmten Formvorschrift. Man kann also auch Kaufverträge mündlich schließen. Stellen Sie sich mal vor, Sie müssten beim Bäcker immer einen schriftlichen Kaufvertrag aufsetzen.
In Ihrem speziellen Fall, haben Sie als Verbraucher aber ein Widerrufsrecht von zwei Wochen.
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