Mangelhaftes Gerät: Rücknahmepflicht?

tepdo - 25. März 2011 um 23:22
 bel_air - 25. März 2011 um 23:24
Guten Tag. Was macht man, wenn ein Elektronikfachmarkt ein eindeutig magelhaft verkauftes Gerät nicht zurücknehmen will? Die weigern sich strikt, aber ohne eine wirkliche Begründung.
Danke.

1 Antwort

Hallo.
Man droht mit der Klage und, wenn sich innerhalb einer angemessenen Zeit keine Reaktion ergibt, dann zieht man die Klage durch und verlangt die entstandenen Rechtsanwaltskosten ersetzt.
Wenn die Sache klar ist, geht das auch schnell.