meines wissens nach, ist das grillen auf dem balkon im mietshaus nicht gestattet.
vielleicht findest du ja eine regelung in deiner hausordnung?
wenn du das 1-2 x pro jahr vorhast, kannst du sicherlich bei deinen nachbarn nachfragen,ob sie mal eine ausnahme machen.
aber grundsätzlich haben sie recht mit ihren behauptungen!