Guten Tag,
ich bin Inhaber einer Werkstatt und ein guter Freund und Kollege hat mich auf § 647 BGB aufmerksam gemacht. Bedeutet dies auch, dass ich, wenn jemand ein Auto zu mir zur Reparatur bringt, dem es nicht gehört, weil er es z.B. nur finanziert hat, in diesem Fall ein Pfandrecht habe?
Mein Kollege sagt, dass er es nicht so recht weiß, aber das wäre wichtig für mich, denn das kommt oft vor.
Hallo Mocca. Ich bin sehr verzweifelt, Sie würden mir sehr helfen, wenn Sie mir Ihre Recherchen betreffs "Pfandrecht umstritten " an meine Mialdresse einersheimer dann das ät dann yohoo dann der Punkt und dann das DE senden könnten. Vielleicht können Sie uns ja helfen!? Ich hbe als Vater für meinen Sohn ( Versicherungsschaden) einen Auftrag an eine Kfz Werkstatt gegeben mit dem Galuben ,e s sei eine Vertragswerkstatt, ist es aber nicht, mein Sohn hat gleich am folgendem Tag den Auftrag schriftlich zurück ziehen lassen. Ich rachte das schreiben hin, sah das Auto, an dem noch nichts gemacht war, gab das Schreben ab und sagte laut in der Werkstatt , zugegen die Sekretärin, dass nicht am Auto gemacht werden darf, bis es mit dem Chef geklärt ist. Dre kam dann um 10,30 Uhr und zeigte mir in der Werkstatt, dass das material schon da sei udn zeigte mir auch, dass seine Leute bereits die innenverkleidungen raus genommen haben. Mein Sohn lehnt zu recht die Reparatur dort ab, die Werkstatt verlangt aber trotz dem die Versicherung ezahlt, von uns in Bar, die Ersatzteile und die Arbeiten ( Innenverkleidungen rausnehmen) Sie will und das nur in Bar 1.416,00 EUR haben, nimmt de Erstazteile nicht zurück und verweigert sich auf § 647 berufend die Herausgabe des Fahzeuges! Das ist passiert grad in Lauterbach / Hessen ! Jede Hilfe und sachdienlichen Hinweis hierfür nehmen wir dankend an!
21. August 2011 um 06:34