Formvorschriften bei einer Bürgschaft

Mesut - 26. März 2011 um 21:48
 Fußballer - 26. März 2011 um 21:48
Hi,

mein Vater wird für mich im Rahmen meiner Unternehmensgründung bürgen.
Sieht das Gesetz hierfür besondere Formvorschriften vor?

1 Antwort

Hallo,
Ja, das tut es. Für eine Bürgschaftserklärung nach §766 S.1 BGB wird Schriftform nach § 126 BGB verlangt.
Das heißt es muss eine eigenhändige Unterschrift vorhanden sein (Faksimile-Stempel reichen nicht).
Die Unterschrift muss sich wirklich unter dem Text befinden und andeutungsweise Buchstaben darstellen.