Sicherheitspersonal der Bahn

Lora - 27. März 2011 um 23:24
 Stan - 27. März 2011 um 23:26
Guten Tag,
ich wurde vom sicherheitspersonal der deutschen bahn im zug festgehalten.und das mit einer fadenscheinigen begründung.ich bin doch in meinen grundrechten verletzt, steht mir kein schadensersatz zu??

1 Antwort

es wird überwiegend abgelehnt, dass Private (die Bahn ist teilprivatisiert) sich gegenseitig in ihren Grundrechten verletzen können. Sie können die Bahn, aber ggf. wegen Freiheitsberaubung belangen (lassen). Dies aber nicht, wenn ein zulässiger Grund vorlag (also z.B. der konkrete Verdacht, dass Sie eine Straftat begangen haben.)

Dazu müssten Sie Details schildern!