Guten Tag,
ich bin im supermarkt im eingangsbereich beim bäcker ausgerutscht, weil dort frisch gewischt war. Deshalb habe ich mir das schlüsselbein gebrochen. Muss der supermarkt nun für die behandlungskosten aufkommen oder wie ist das geregelt? Vom geschäftsführer des supermarktes wurde mir nur gesagt: "haben sie denn keine augen im kopf?"
hallo!
Ja, wenn der frisch gewischte boden nicht ausreichend gekennzeichnet war, z.b. durch ein schild, wird man ihnen den schaden ersetzen müssen. Im supermarkt herrscht viel kundenverkehr und wenn solche gefahren nicht ersichtlich sind, trägt er zumindest eine ordentliche mitschuld
gute besserung