Als wir (meine Frau, meine Tochter und ich) neulich aus dem Urlaub zurückkamen, hatte unser Vermieter das Schloss ausgetauscht. Haben schon länger Probleme mit ihm.
Ich musste dann 250€ für einen Schlüsseldienst berappen (es war natürlich Sonntagabend).
Der Vermieter will nicht zahlen, weil er sagt der Mietvertrag gilt nicht mehr.
Dein Vermieter ist im Unrecht. Selbst wenn euer Mietvertrag nicht mehr gilt, darf er euch nicht sofort den Zugang zur Wohnung versperren. Das ist dann verbotene Eigenmacht (§858 BGB), ihr habt ja zum Beispiel noch alle eure Möbel usw. in der Wohnung.
Dass der Schüsseldienst euch aufgemacht hat, ist von §859 BGB gedeckt. Er muss euch den Schaden ersetzen!
Was mit deinem Mietvertrag nicht stimmt, kannst du ja noch mal genauer schreiben, hier wird dir bestimmt geholfen;)