Kündigen wegen Langzeiterkrankung

martin - 4. April 2011 um 23:11
 Afrikareisender - 4. April 2011 um 23:12
Guten Tag,

wann kann ich einem mitarbeiter aufgrund einer langzeiterkrankung kündigen?
es handelt sich um eine rückenoperation, der sich wohl eine reha anschließen wird.
mein mitarbeiter ist fast 60, so dass ich nicht damit rechne, dass er nochmal ganz gesund wird.

mfG

1 Antwort

Afrikareisender
4. April 2011 um 23:12
Hallo!

Dieie Krankheit muss zum Zeitpunkt der Kündigung für voraussichtlich längere oder für nicht absehbare Zeit andauern (Prognose!).

Die Frage, wie lange denn die "längere" Krankheit voraussichtlich dauern muß, damit eine Kündigung zulässig ist, wird durch die Rechtsprechung nicht klar beantwortet, so daß eine Kündigung wegen langandauernder Krankheit stets mit Unsicherheiten für den Arbeitgeber verbunden ist.

Das Bundesarbeitsgericht hat einmal entschieden, dass "voraussichtlich länger" auf jeden Fall vorliegt, wenn ausweislich ärztlicher Gutachten mit einer Genesung in den nächsten 24 Monaten nach Ausspruch der Kündigung nicht zu rechnen ist.

Da allerdings ein Arzt die Genesung innerhalb eines so langen Zeitraums (24 Monate) kaum definitiv ausschließen wird ist dies ein Problem für den Arbeitgeber.

Sollte also in einem konkreten Fall ein Arzt feststellen, dass mit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit in nächster Zeit nicht zu rechnen sei, der Zeitraum bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit aber unter 24 Monaten liege, so besteht ein Risiko hinsichtlich der Wirksamkeit der Kündigung.

Ich hoffe das konnte helfen? Habe ich in der Rubrik "Arbeitsrecht" gefunden.

mfG