Nutzungsrecht

bernadetto - 4. April 2011 um 23:18
 Funktionär - 4. April 2011 um 23:18
mir wurde ein grundstück vererbt, wo aber dem staat ein nutzungsrecht für eine straße eingeräumt ist. Zu völlig inakzeptablen konditionen. Als erbe muss ich mich doch nicht daran halten oder?
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1 Antwort

Hallo!
Die Erben treten immer in alle Rechten und Pflichten des Verstorbenen ein. Also gilt das nutzungsrecht weiterhin, da das grundstück mit diesem recht nunmal belastet ist.

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