Lügen in Immobilienanzeige

Irene ' - 7. April 2011 um 23:02
 Simone B. - 7. April 2011 um 23:03
Guten Tag,

ich interessiere mich für eine wohnung in hamburg.
sie wird derzeit von 2 unterschiedlichen maklerbüros angeboten.
laut makler x hat sie 210 qm wohnfläche, wohingegen makler y von 240 qm spricht.

darf man einfach so lügen und die kunden in die irre führen?!
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1 Antwort

nein, das darf man natürlich nicht.
in meinen augen ist das sonst betrug.
aber bei quadratmeterangaben ist es manchmal unklar, ob makler auch die nutzfläche als wohnfläche deklarierer.
genau genommen sollte das nicht getan werden. aber je nachdem ob auch ein feld für die nutzfläche vorgesehen war, hat man hier vielleicht ein bisschen "geschummelt".
in jedem fall unseriös! würde ich nichts kaufen!