Guten Tag,
Ich habe einen Arbeitgeber abgemahnt. Er hat aber schon wieder gegen Arbeitsvorschriften verstoßen. Kann ich ihn nur kündigen oder stehen dem irgend welche Arbeitnehmerschutzvorschriften entgegen? Vielen Dank.
Hallo..Sie können dem Arbeitnehmer kündigen, sofern die kündigung "sozial gerechtfertigt" ist (§ 1 KSchG). Es wird dazu verlangt, dass die Abmahnung im selben Bereich (z.B: Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften) erteilt wurde, wie jetzt auch der neuerliche Vorfall, weshalb Sie kündigen möchten. Wenn Sie abgemahnt haben, weil er mehrfach zu spät gekommen ist, jetzt aber kündigen wollen, weil er eine Sicherheitsvorschrift außer Acht gelassen hat, dann wird das wohl nicht durchgehen.