franke
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12. April 2011 um 21:59
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 2012
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12. April 2011 um 21:59
Guten Tag,
Ich habe einem Interessenten für meine Mietwohnung eine mündliche Zusage gegeben, dass ich ihm die Wohnung gebe, wenn er innerhalb einer Woche den Mietvertrag unterschreibt. Wie sehr bin ich daran gebunden? Das war doch nur so gesagt. Ich habe jetzt einen besseren Mieter, der mehr zahlt! Vielen Dank
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 20124 12. April 2011 um 21:59
"Nur so gesagt" zählt nicht. Ein Mietvertrag bedarf für seine Gültigkeit keiner besonderen Form. Eine mündliche Vereinbarung reicht also völlig aus. Sie müssen ihm die Wohnung geben, wenn er rechtzeitig unterschreibt. Daran sind Sie gebunden.