Rappenau
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17. April 2011 um 18:11
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
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17. April 2011 um 18:11
Guten Tag.
Ich bin eine Person des öffentlichen Lebens, aber es ist mir zutiefst zuwider, was diese Kabaratt- und Comedyflaschen sich erlauben derart über mein Leben herzuziehen.
Gibt es eine rechtliche Möglichkeit diesen beizukommen?
Vielen Dank
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 201223 17. April 2011 um 18:11
Hallo. Als Person des öffentlichen Lebens müssen Sie es natürlich etwas mehr aushalten, dass über Sie (auch negativ) gesprochen wird. Beleidigend darf es aber nicht werden. In solchen Fällen können Sie Strafanzeige wegen Beleidigung stellen und auch ein Schmerzensgeld verlangen (z.B. falls Ihr Ruf geschädigt wurde).
Bei Kabarett und Comedy ist aber Vorsicht geboten, da dies unter die Kunstfreiheit fällt. Dort müssen es evidente Beleidigungen sein!!