"Comedy"

Rappenau - 17. April 2011 um 18:11
Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 - 17. April 2011 um 18:11
Guten Tag.
Ich bin eine Person des öffentlichen Lebens, aber es ist mir zutiefst zuwider, was diese Kabaratt- und Comedyflaschen sich erlauben derart über mein Leben herzuziehen.

Gibt es eine rechtliche Möglichkeit diesen beizukommen?
Vielen Dank

1 Antwort

Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 23
17. April 2011 um 18:11
Hallo. Als Person des öffentlichen Lebens müssen Sie es natürlich etwas mehr aushalten, dass über Sie (auch negativ) gesprochen wird. Beleidigend darf es aber nicht werden. In solchen Fällen können Sie Strafanzeige wegen Beleidigung stellen und auch ein Schmerzensgeld verlangen (z.B. falls Ihr Ruf geschädigt wurde).
Bei Kabarett und Comedy ist aber Vorsicht geboten, da dies unter die Kunstfreiheit fällt. Dort müssen es evidente Beleidigungen sein!!