Mienenfeld
Beiträge1Mitglied seitSonntag September 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:September 12, 2010
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12. September 2010 um 23:41
Nervöser
Beiträge1Mitglied seitSonntag September 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:September 12, 2010
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12. September 2010 um 23:44
Hallo
Darf man den rechtlich gesehn denn geschenke zurück verlangen oder gibt es da eine Handhabe?
Nervöser
Beiträge1Mitglied seitSonntag September 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:September 12, 2010 12. September 2010 um 23:44
Kennst du den satz: "geschenkt ist geschenkt , wiederholen ist gestohlen" Es sei denn du hast es an eine Bedienung geknüpft . Und das diese Bedienung ist erfüllt wurde. Aber das müsste man nachweisen...