Unterstützung für Vollwaisen

Bine_W. - 20. April 2011 um 23:15
 Troncone - 20. April 2011 um 23:16
Guten Tag,

aus tragischen Gründen hat mein Neffe beide Elternteile verloren.
Er ist 15 Jahre alt.

Weiß jemand, welche UNterstützung im rechtlich zusteht?

Danke

Bine

1 Antwort

Hallo Biene,

vielen Dank für deine Frage. Gemäß § 48 Absatz 1 SGB VI haben Kinder nach dem Tod beider Elternteile Anspruch auf Vollwaisenrente. Voraussetzung hierfür ist, dass der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat.

Waisenrente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt (§ 48 Absatz 4 Nr. 1 SGB VI). Darüber hinaus besteht gemäß § 48 Absatz 4 Nr. 2 SGB VI der Anspruch auf Waisenrente längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die Waise
sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder
ein freiwilliges soziales oder ein freiwilliges ökologische Jahr ableistet oder
sich wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten kann.

Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen.

Troncone