In dem Artikel "GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung" wird geraten, den Gesellschaftvertrag von einem gesellschaftsrechtlich versierten Rechtsanwalt vorbereiten zu lassen und ihn dann erst notariell beurkunden zu lassen.
Das verursacht doppelte Kosten, nämlich bei dem Rechtsanwalt und dem Notar, wobei die Notargebühren nicht niedriger sind, wenn der Entwurf des Gesellschaftsvertrages anderweitig erstellt wurde.
Man kann getrost davon ausgehen, dass ein Notar genügend gesellschaftsrechtliche Kenntnisse hat um den Entwurf eines Gesellschaftsvertrages anzufertigen.
tobias.60
Beiträge68Mitglied seitDienstag Mai 14, 2013StatusMitgliedZuletzt online:März 11, 201519 22. August 2014 um 17:57
hallo zusammen!
ich kann meinem Vorredner nur Recht geben. Für mich wären sie vermeidbare Kosten. An der Stelle von @ severino: wurde ich einfach so ein Vertragsmuster verwenden und den Vertrag notariell beglaubigen lassen.Wieso schwer wenn es einfach geht?
Es gibt kein allgemeingültiges Vertragsmuster. Der Gesellschaftsvertrag sollte schon passgenau sein. Der Notar wird den Sachverhalt erfassen, beraten und am Ende den passenden Entwurf liefern und beurkunden. Das ist dann viel billiger als wenn man die Vorbereitung durch einen Rechtsanwalt machen lässt, denn die Kosten der Gesellschaftsgründung sind beim Notar immer die selben.