ich unternehme öfters auslandsreisen und kann im nachhinein durch eine detaillierte abrechnung einige kosten erstattet bekommen (von meinem unternehmen). dazu gehören zum beispiel flüge, taxikosten, geschäftsessen usw.
Hallo Richard,
Nach § 3 Nr. 50 EStG sind die Beträge steuerfrei, durch die Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber ersetzt werden (Auslagenersatz).
Sie haben keinen Entlohnungscharakter und führen nicht zu deiner Bereicherung.