Meine Tochter schreit nachts oftmals laut, so dass die nachbarn an den wänden klopfen. Ich kann es nicht ändern, ich tue mein möglichstes, um sie möglichst schnell zu beruhigen. Da sie erst 2 monate alt ist, kann ich dir nicht immer sofort beruhigen.
Habe angst, dass sich die nachbarn beim eigentümer beschweren und ich meine wohnung verlieren. Habe ich grund dazu?
Mira
Hallo,
nein, das hast du nicht! Sobald Kinder im Spiel sind gelten andere Richtlinien als nur die Nachruhe. Natürlich soll es die Ausnahme sein, dass ein Kind längere Zeit am Stück schreit. Aber solange du deine Tochter umsorgst und sie nicht alleine in der Wohnung ist, kannst du nichts dafür.
Babygeschrei in gewissen Maßen ist sicherlich auch kein Kündigungsgrund.
MfG