lommie
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15. Mai 2011 um 23:52
Weltenbummler_1967
Beiträge379Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
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15. Mai 2011 um 23:52
Guten Tag,
ich habe bei einer von diesen dauerwerbesendungen angerufen und habe etwas bestellt.ist das jetzt ein vertrag, den ich mit denen geschlossen habe?ich meine, das war doch nur so locker am telefon
Weltenbummler_1967
Beiträge379Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 20128 15. Mai 2011 um 23:52
Guten Abend. Vertäge unterliegen grundsätzliche keiner bestimmten Formvorschrift. Man kann also auch Kaufverträge mündlich schließen. Stellen Sie sich mal vor, Sie müssten beim Bäcker immer einen schriftlichen Kaufvertrag aufsetzen.
In Ihrem speziellen Fall, haben Sie als Verbraucher aber ein Widerrufsrecht von zwei Wochen.
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