Hallo,
das ist aber lieb von dir.
So einen Vater würden sich andere Kinder wünschen :(
In einer Mietwohnung darfst du (auch ohne Zustimmung des Eigentümers) Kleintiere, wie Hasen, Katzen usw. halten.
Ein Hund ist meines Wissens nach schon genehmigungsbedürftig!Mehr dazu findest du unter :http://www.recht-finanzen.de/faq/61-mietvertrag-und-haustierhaltung#topedit
bitte nicht lachen. aber das ist ein großes Problem. Die Ergebnisse meiner Bluabnahmen sind vorgestern angekommen . UND Eins steht fest: der Hund meines Nachbars löst bei mir eine Allergie aus. Den darauf angesprochen zu haben, hat mir nichts geholfen ( was ich auch nachvollziehen kann); Als Argumente kam er damit an: das gehört nicht zur Hausordnung , die Erlaubnis zur Tierhaltung hat er gekriegt. Welche Rechte habe ich?
Hallo Daddy !
Wie es Gerhald es erwähnt hat , hast du deinem Vermieter um schriftliche Erlaubnis zu fragen . Ein Briefmuster zur Tierhaltung findest du unter : http://www.recht-finanzen.de/faq/3092-brief-an-den-vermieter-wegen-tierhaltung#q=Tierhaltung&cur=3&url=%2F
Viel Spaß mit deinem neuen Mitbewohner.
L.G