Guten Abend,
Ich bin gerade nach Bayern gezogen, arbeite aber immer noch in Hessen. Soweit ich weiß, haben die beiden Bundesländer unterschiedliche Kirchensteuersätze. Muß ich da jetzt irgendwie tätig werden oder kümmert sich mein Arbeitgeber um dieses Problem?
Da mußt du nichts machen. Der Arbeitgeber führt die Kirchensteuer unverändert ab. Für ihn gilt das Betriebsstättenprinzip, d.h. er zahlt für alle Arbeitnehmer den Satz, der in Hessen gültig ist.
Ich weiß jetzt nicht, wie die Sätze in Bayern und Hessen sind. Die Differenz wird dir auf jeden Fall entweder im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erstattet oder du mußt sie nachbezahlen.