Sollten Sie mehr bezahlen als gesetzlich vorgesehen, so können Sie den Unterhalt auf das gesetzliche Maß herabschrauben.
Da Sie offenbar nicht das Beste Verhältnis zu Ihrem Kind haben, möchte ich Sie auf die Möglichkeit aufmerksam machen, dass Ihr Kind diesen Anspruch gerichtlich geltend machen kann.