Klausel im Arbeitsvertrag

Sina - 18. Mai 2011 um 22:10
 Konrad - 18. Mai 2011 um 22:11
Halli Hallo!

ich habe mich ein bisschen informiert. Es geht um meinen Arbeitsvertrag. Undzwar steht dort eine Klausel drin, dass eine bestimmung eines Tarifvertrages aus der Metallindustrie Teil des Vertrages wird (ich arbeite im Büro). Meine Recherchen haben ergeben, dass dabei Bedenken bestehen, ob das gilt. Wie kann ich das rechtlich untermauern?

1 Antwort

Hallo.
Sie können diese Klausel, sofern der Vertrag vorformuliert war, gerichtlich kontrollieren lassen. Ich kann Ihnen aber gleich sagen, dass die Klausel ziemlich sicher unwirksam ist. Denn eine "Rosinenpickerei" aus den Tarifverträgen ist rechtlich nicht zulässig. Schauen Sie in §§ 310 Abs.4, 307 Abs.3 S.1 BGB.
Schönen Abend noch!