ja, das ist kein Problem. Somit können die Ehegatten nach der Heirat auch ihre bis dahin bestehenden Familiennamen fortführen: Jeder seinen eigenen, so daß in der Ehe dann zwei verschiedene Familiennamen bestehen.
Eine solche Bestimmung des gemeinsamen Ehenamen können Sie mündlich bei der Eheschließung gegenüber dem Standesbeamten abgeben.