Mein Ex-Mann verlangt alle Geschenke zurück , die er mir während unserer Ehe gemacht hat.
Da kommt schon einiges zusammen. z4, diamantenschmuck, mac book, eigentumswohnung, urlaube usw.
Hat er das Recht dazu?
brauche dringend eure hilfe!
unser Artikel zum Thema Schenkung unter Ehegatten bietet einen guten Überblick über die Möglichkeiten einer Rückforderung.
Im Einzelfall sollten Sie aber den Rat eines Anwalts einholen, vor allem wenn der Ex-Partner die Zuwendungen im Rahmen der Scheidung per Anwalt einfordert.
Die Frage, ob der begünstigte Ehegatte eine Zuwendung in jedem Falle behalten sollte oder nur für den Fall des Fortbestehens der Ehe, muss insbesondere in den Fällen geklärt werden, in denen der Begünstigende seine Zuwendung rückgängig machen will.
Grundsätzlich gilt: Wenn die wechselseitigen Interessen der Eheleute im Falle einer Scheidung oder im Todesfall auszugleichen sind, kommen die güterrechtlichen Regelungen zur Anwendung.
Die meisten Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies ist der Güterstand, den das Gesetz vorsieht, wenn die Ehegatten keine besondere, abweichende Vereinbarung in einem Ehevertrag (z.B. Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) getroffen haben.
Bei der Zugewinngemeinschaft wird der Zugewinn der beiden Ehegatten, sofern er ungleich ist, ausgeglichen, wenn diese von den Ehegatten beendet wird (Scheidung) oder durch den Tod eines Ehegatten endet.
In Fällen, in denen diese güterrechtlichen Regelungen nach Ansicht der Gerichte zu nicht tragbaren Lösungen führten, aber eine ehebedingte Zuwendung (und keine Schenkung) vorliegt, wird Rückforderungsansprüchen ausnahmsweise auf der Grundlage anderer Vorschriften stattgegeben (z.B. Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB), Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB)).
Vergleichbare Lösungsansätze gibt es in der Rechtsprechung auch in solchen Fällen, in denen Schwiegereltern ihren Schwiegerkindern Vermögen zugewendet haben und dies ebenfalls im Hinblick auf den Fortbestand der Ehe zwischen Kind und Schwiegerkind geschah.
Ich hoffe, diese Passage konnte dir weiterhelfen und wünsche dir noch einen schönen Abend,
LG
Risa