Hallo,
Sie müssen genau prüfen, ob der Lehrer wirklich seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Ist dies der Fall, dann können SIe die Behandlungskosten ersetzt verlangen und/oder Schmerzensgeld einfordern.
Möglichweise kann auch ein Strafantrag sinnvoll sein. Je nach den näheren Umständen