meine Freundin und ich hatten im Mittelmeer-Urlaub einen Unfall mit einem Mietwagen.
Wir fragen uns welches Recht für die Abwicklung eigentlich anzuwenden ist.
Das kommt auch auf den Unfallgegner an. Es gibt so ein internationales Abkommen über den Straßenverkehr. Die europäischen "Mittelmeerstaaten" sind glaube ich alle dabei.
Aber: nicht verwechseln. Wer was falsch gemacht hat bestimmt sich allein nach dem Recht des Landes in dem Sie den Unfall gebaut haben!