Guten Tag,
habe vor 2 monaten einen neuen job begonnen an dem ich sehr lange arbeitszeiten habe (bis 21 uhr). leider erst ab morgens um 11.
das ist blöd für mich, weil meine kleine tochter morgens im kindergarten sein kann, aber eben nicht am nachmittag und abend.
kann ich so einklagen, dass ich früher beginne und früher aufhören?
Solche Arbeitszeiten musst du nur hinnehmen, wenn sie vertraglich vereinbart worden sind.
ist dies nicht der fall, musst du so spät abends nicht mehr arbeiten.
im gegenzug dazu ist es natürlich schwer für dich gegen etwas vorugehen, dem du vertraglich uzgestimmt hast!