ein kleinkind aus der nachbarschaft hat mir meinen neuen a4 derart zerkratzt, dass ich eine werkstattrechnung von 890 € hatte!
die eltern weigern sich, zu zahlen.
das sieht schlecht aus.
Vom Kind selbst kannst du keine Schadensersatzsansprüche nach 823 I BGB verlangen, da es noch nicht Geschäftsfähig ist.
Eltern haften für ihre Kinder immer nur dann, wenn eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung vorlag. Laut geltender Rechtsprechung ist das aber erst in ziemlich extremen Fällen anwendbar. Eltern sind auch nur Menschen und können nicht 24 / 7 aufpassen!