Minjob als Zeitungsjunge

Horst - 27. Mai 2011 um 22:34
 mINIJOBBER - 9. Mai 2014 um 18:31
Guten Tag,
Ich habe einen Minijob als Prospekteverteiler. Mache das neben der Schule um Geld zu verdienen.
Es gibt Briefkästen, da steht "Keine Werbung". Da werfe ich manchmal trotzdem etwas rein, weil ich nach verteilten Prospekten bezahlt werde. Dass das nicht so ganz astrein ist weiß ich schon, aber bekomme ich da echte Probleme?
Danke!

2 Antworten

Grüß dich. Ich denke nicht. Dein Chef muss dich zwar anweisen das nicht zu tun, aber wenn du noch minderjährig bist, glaube ich nicht, dass du heftige Probleme mit einem Gericht bekommst.
Es kann aber sein, dass du deinen Job verlierst. Der Verantwortliche darf dir dafür sehr wahrscheinlich kündigen.
hallo zusammen ,


bin jetzt 17... seit drei Jahren habe ich meinen Mini Job auf 400 Euro genommen.. Zeitungen verteilen... Jetzt hat mich mein Arbeitgeber entlassen. Nun möchte ich gefragt haben , ob ich das Arbeitslosengeld II beantragen darf... Will demnächst einen Ausbildungsstelle finden. Danke