ich hatte eine ehegatten zusammenveranlagung mit meinem mann, der nun leider verstorben ist.
ich muss alles alleine regeln, u.a. auch die steuer.
daher meine frage : darf ich den tarif aus der gemeinsamveranlagung noch nach seinem tode nutzen?
vielen Dank für Ihre Frage. Nach dem Tod eines Ehegatten kann der überlebende steuerpflichtige Ehegatte den günstigen Splittingtarif im Todesjahr und in dem darauf folgenden Jahr noch weiter nutzen.