Pflichtteil trotz Enterbung?

H.T. - 31. Mai 2011 um 00:07
Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 - 31. Mai 2011 um 00:08
Guten Tag,
Ich würde gerne wissen, ob man enterbt werden kann, wenn man sich mit seinen Eltern verkracht hat oder ob man trotzdem ein bisschen vom Erbe abbekommt. Wer kennt sich aus mit Pflichtteil oder so?
H.T.

1 Antwort

Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 23
31. Mai 2011 um 00:08
Das ist ziemlich kompliziert. Ich glaube, Deine Eltern können Dich nicht ganz und gar enterben, es sei denn, Du hast wirklich etwas Kriminelles angestellt. Neulich war doch so ein Fall in der Zeitung, von einem jungen Mann, der seine Eltern umgebracht hat, um schneller an sein Erbe zu kommen. In so einem Fall bekommt man natürlich rein gar nichts. - Ein Familienkrach reicht meines Wissens aber nicht aus, um jemanden völlig zu enterben. Wenn kein ernster Grund vorliegt, steht den Kindern immer wenigstens ein bestimmter Anteil zu. Wie hoch der genau ist, weiß ich nicht. Aber schau doch mal unter:http://www.recht-finanzen.de/contents/erben-schenkung/pflichtteil-und-testierfreiheit

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