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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt für alle Neubauten und Altbauten, die nach dem 1. Februar 2002 an einen neuen Besitzer übergehen oder vermietet werden.
Die EnEV enthält verschiedene Verpflichtungen, die die Modernisierung betreffen.
So gilt beispielsweise seit dem 31. Dezember 2008 die Verpflichtung, Heizkessel auszutauschen, die vor dem 1. Oktober 1978 aufgestellt wurden und die keine Niedertemperatur- oder Brennwertheizkessel sind, beziehungsweise Heizungs- und Wasserrohre. Es besteht ferner die Verpflichtung, die oberste Geschossdecke zu dämmen. Wurden diese Maßnahmen durch den Verkäufer nicht bereits vorgenommen, sind diese spätestens innerhalb von 2 Jahren nach dem Eigentumsübergang durch den Käufer nachzuholen. Dieses Risiko sollte ein Käufer beim Kauf bedenken, denn derartige Modernisierungen können richtig teuer werden.