Oft sprechen Käufer von "Garantie", und meinen damit eigentlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hat jeder Käufer grundsätzlich immer - es sei denn, diese Rechte wurden im Kaufvertrag ausdrücklich ausgeschlossen. In deinem Fall schließe ich mich aber Sven an!
1. Juni 2011 um 09:50