Vertragskündigung

cubus - 2. Juni 2011 um 23:43
Quelle.K Beiträge 153 Mitglied seit Dienstag November 22, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 19, 2014 - 25. September 2013 um 18:21
Guten Tag,
Ich befinde mich im Rechtsstreit mit einer Person. Der Knackpunkt ist, dass ich rechtzeitig einen Brief geschrieben habe, in dem ich das Vertragsverhältnis gekündigt habe. Angeblich hat er diesen Brief aber erst lange nach Ende der Kündigungsfrist erhalten. Das kann aber nicht sein. Wie kann ich ihm das beweisen?

2 Antworten

Wenn Sie den Brief persönlich eingeworfen haben und dafür einen Zeugen haben, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Je nach den Umständen (Wochenende, Uhrzeit etc.) gilt die Kündigung am nächsten Tage als zugegangen. Haben Sie einen Zeugen?
Quelle.K Beiträge 153 Mitglied seit Dienstag November 22, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 19, 2014 6
25. September 2013 um 18:21
an allen Betroffnen haenge ich gerne diesen Adressenlink : https://www.recht-finanzen.de/faq/1919-was-bei-der-kuendigung-eines-vertrages-zu-beachten-ist
was dich angeht cubus, finde ich, dass du einen Fehler gemacht hast. Man soll es immer via Einschreiben abschicken, wenn es um eine Kündigung geht.Der Anbieter , als Verlierer , sucht immer das Haar in der Suppe und du hast ihm die Chance auf eine goldene Tablette geliefert, wenn du keinen Beleg für den rechtzeitigen Eingang des Schreibens in der Hand hast.
Mehr dazu findest du unter: https://www.recht-finanzen.de/faq/1919-was-bei-der-kuendigung-eines-vertrages-zu-beachten-ist