Hierzu habe ich hier auf der Seite einen interessanten Praxistipp für dich gefunden.:
"In diesem Zusammenhang hat das Amtsgericht Bremen entschieden, dass ein Mieter verpflichtet ist, Schadensersatz zu leisten, wenn aufgrund seines Verhaltens andere Mieter berechtigterweise ihre Miete mindern.
In dem verhandelten Fall störte ein Mieter über längere Zeit mit massiver Lärmbelästigung den Hausfrieden eines Miethauses. Andere Mieter minderten daraufhin berechtigterweise ihre Miete. Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis fristlos und verlangte Schadensersatz in Höhe der entgangenen Miete. Nach Auffassung der Richter ist eine Schadensersatzpflicht des störenden Mieters in Höhe der erfolgten Mietminderungen gegeben. Der Mieter hat sich pflichtwidrig verhalten, indem er den Hausfrieden wiederholt massiv gestört hat. "
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