anschovi
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3. Juni 2011 um 23:56
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
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3. Juni 2011 um 23:56
Guten Tag,
ich war gestern in einer kunstgalerie
einfach mal so zum spaß, um mich zu informieren was es so alles gibt
offenbar waren die auch beim fußboden sehr krativ, denn da waren komische schrägen drinne
ich habe an einer stelle das gleichgewicht verloren und habe meinen kaffee auf ein bild geschüttet
die scherzkekse haben mir eine rechnung über 60.000€ geschickt, das fand ich dann nicht mehr so lustig.
Muss ich das zahlen?für das bisschen gekritzel, was jeder kann??
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 201223 3. Juni 2011 um 23:56
prinzipiell: ja! Das Objekt hat einen durch Kenner bestimmbaren Wert und wenn Sie es unbrauchbar machen, dann müssen Sie den Wert ersetzen. Vielleicht jedoch nicht in voller Höhe, weil Sie in Folge dieser Schräge gestolpert sind und solch teure Gemälde nicht einfach herumhängen sollten, also zumindest nicht völlig schutzlos.