Guten Tag,
ich habe einen Doppelnamen. Die gefallen mir beide und ich würde sie gerne weiterhin tragen, Kann ich dazu zusätzlich noch den Namen meines neuen Mannes annehmen? Das klingt ganz gut zusammen alles drei.
Hallo,
nach deutschem Recht sind nicht mehr als zwei Namen möglich. Sie können also zwei dieser drei Namen auswählen und führen. Darauf muss Sie auch der Standesbeamte hinweisen