Erbschaftssteuer umgehen

Veronika - 10. Oktober 2010 um 16:14
 eros - 10. Oktober 2010 um 16:25
Guten Tag,
ich habe eine Frage: ich bin nun 61 Jahre alt und noch erwerbstätig.
Meine Mutter (89) würde mir gerne noch zu Lebzeiten ihr Haus schenken, das einenWert von circa 450.000 Euro hat.

Da wir in Deutschland wohnen, müssten wir, falls ich das Haus erst vererbe, einen nicht unerheblichen Teil an den Staat in Form von Erbschaftssteuer abgeben.

Es gibt doch auch die Möglichkeit, dass meine Mutter mir das Haus schenkt. Müssten hier zusätzliche Steuern entrichtet werden?

Danke im Voraus für Ihre Antworten!

2 Antworten

Liebe Veronika,

leider hast du da deine Rechnung ohne das deutsche Steuerrecht gemacht!
Es gibt eine sog.Schenkungssteuer, die euch auf jeden Fall betreffen würde.
Das deutsche Erbschaftssteuerrecht ist gemeinsam mit dem Schenkungssteuerrecht so konzipiert, dass beide ineinander greifen.

D.h. konkret für dich: Überträgt dir deine Mutter ihr Haus noch vor ihrem Ableben, umgeht ihr zwar für das Haus die Erbschaftssteuer, jedoch müsst ihr Schenkungssteuer bezahlen!

Für genauere Fragen solltest du aber auf jeden Fall den Steuerberater oder den RA konsultieren.
Ansonsten kannst du hier auf der Seite die Praxistipps lesen:

https://www.recht-finanzen.de/contents/1263-schenkungsteuer

Gruß,
J.-D.
hallo veronika,

deine pläne sind wirklich unsinnig.
Wie von Jan-David bereits genau geschildert,greift in euerem Fall die sog. Schenkungssteuer.

gruß, eros