Enterbt.

Pocahontas - 7. Juni 2011 um 19:28
 rewinzala - 7. Juni 2011 um 19:31
Guten Tag,
Welche rechte hat man noch wenn man enterbt wurde? Darf man das hinterlassene Haus noch betreten?

1 Antwort

Sie haben, als enterbter gesetzlicher Erbe, noch einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Diesen können Sie gelten machen. Es ist allerdings nur ein schuldrechtlicher Anspruch, was soviel bedeutet, dass Sie nicht erzwingen können in das Haus gelassen zu werden, aber Sie müssen ausbezahlt werden.